NIEDRIGENERGIEHAUS

Niedrigenergiehaus

In einem Haushalt werden über 80 % des gesamten Energie­bedarfs für die Raumerwärmung und zur Warmwasserbereitung benötigt.

Als Reaktion auf die erste große Energiekrise wurde beginnend mit der 1977 in Kraft getretenen ersten Wärmeschutzverordnung der Heizwärmebedarf für Wohngebäude kontinuierlich gesenkt. Zwischen 1982 und 1995 errichtete Bauten benötigten noch 140 bis 180 kWh/m2a (entsprechend 14 bis 18 Liter Öl oder Kubik­meter Erdgas pro Quadratmeter jährlich). Die Wärme­schutz­verordnung 1995 führte zu Werten zwischen 80 und 130 kWh/m2a. Ein Niedrigenergiehaus zeichnet sich durch einen noch geringeren Verbrauch aus; er liegt zwischen 30 und 70 kWh/m2a.

Ziel der Energieeinsparverordnung 2002 war die nochmalige Senkung des zulässigen Jahresheizwärmebedarfs von 1995 um weitere 30 %. Daraus ergibt sich für Eigenheime ein jährlicher Heizwärmebedarf von 40 bis 60 kWh/m2a beheizbarer Wohn­fläche.

Damit wird das so genannte Niedrigenergiehaus mit besonders gutem Wärmeschutz und einer modernen Niedertemperatur-Heizanlage zum Standard für den Neubau.

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2008 und der gleichzeitigen Einführung des Energiepasses wird es möglich, Immobilien hinsichtlich ihrer energetischen Qualität objektiv zu beurteilen und unkompliziert zu vergleichen. Des Weiteren ergibt sich die Möglichkeit der Einschätzung darüber, inwieweit schon kleine Maßnahmen hohe Energieeinsparungen bewirken, da auch Art und Effizienz der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Warmwasserbereitung) bei der energetischen Bewertung eines Gebäudes berücksichtigt werden. Dieses ermöglicht den Bauherren, den Primärenergieverbrauch des Gebäudes durch optimale Planung und bautechnische Maßnahmen, wie z. B. Wärmedämmung, Fenster und Gebäudeausrichtung, in Ver­bindung mit effizienter Haustechnik zu optimieren. Der Gesetzgeber stellt Fördermittel in Form von Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen für energie­effiziente Modernisierungs­maßnahmen bereit.

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